Bewässerung Domleschg : Stellvertretung

Wer nicht selbst an der Gründungsversammlung teilnehmen kann, kann einen Stellvertreter benennen. Dabei müssen aber gemäss Vollziehungsverordnung zum Meliorationsgesetz die folgenden Punkte beachtet werden:

Art. 12 Vertretung
Am persönlichen Erscheinen verhinderte Mitglieder können sich durch eine handlungsfähige Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Dieselbe Person kann nicht mehr als zwei Stimmen abgeben. Davon ausgenommen sind die gesetzlichen Stellvertreter nach Zivilrecht.

Art. 11 Stimmrecht
1 Jedes Mitglied ist stimmberechtigt und verfügt nur über eine Stimme.
2 Personengesellschaften und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechtes sind ebenfalls stimmberechtigt und haben eine Stimme.
3 Miteigentümer haben zusammen eine Stimme. Sie bezeichnen einen gemeinsamen Vertreter. Die gleiche Regelung gilt für die Gesamteigentümer.
4 Die Miteigentumsanteile von Personen, die im Beizugsgebiet auch Alleineigentümer von Grundstücken sind, fallen bei der beschlussfassenden Versammlung ausser Betracht. Die Gesamtheit der verbleibenden Miteigentümer verfügt über eine Stimme.

Miteigentum, Gesamteigentum

Für Alleineigentümer ist Stellvertretung einfach. Sie müssen die Vollmacht einer Person, die an der Versammlung teilnimmt, mit dem Formular ausstellen. Die stellvertretende Person muss einen gültigen amtlichen Ausweis an der Versammlung vorweisen können.
Falls Sie Miteigentümer sind, ist die Stellvertretung etwas komplizierter. Alle Miteigentümer müssen die Vollmacht unterschreiben. Wer eine Erbengemeinschaft vertritt, wird zB. eine Erbgangsbescheinigung vorweisen müssen.
Bei Unklarheiten müssen Sie sich vorher beim Amt für Landwirtschaft erkundigen, um keine Überraschung zu erleben.

Vorlage für eine Vollmacht

An der Informationsveranstaltung vom 7. Mai 2013 wurde mitgeteilt, dass in der Einladung für die Gründungsversammlung vom 29. Juni 2013 ein Formular für die Stellvertretung beiliegen wird. Verwenden Sie dieses "offizielle" Formular, um Probleme mit der Anerkennung zu vermeiden.

Suchen Sie einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin? Senden Sie ein Email an info@landt.ch. Wir können Ihnen jemanden vermitteln.